Die Vespa ist nicht einfach nur ein Roller. Der kleine Flitzer aus Italien ist für seine große Fangemeinde einfach Kult. Doch auch aus wirtschaftlicher und pragmatischer Sicht sind die Zweiräder mit dem auffälligen Design meist gute Investitionen. So lassen sie sich als Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen fahren und sind im Verhältnis wesentlich günstiger als Motorräder, die eine reguläre Haftpflichtversicherung benötigen. Dazu kommt, dass sie mit dem Autoführerschein gesteuert werden dürfen, ohne dass eine Zusatzausbildung notwendig wäre. Die kleinen Motoren sind oftmals recht robust, was dazu führt, dass auch Roller im Alter von dreißig Jahren bei entsprechender Pflege noch ohne Bedenken gekauft werden können. Dennoch ist Vorsicht geboten. Vor allem online angebotene Maschinen weisen oft kleine Mängel aus, welche erstens die Verkehrssicherheit gefährden und zweitens teure Reperaturen nach sich ziehen können.
Daher sollten vor dem Kauf immer eine Besichtigung und eine Probefahrt vorgenommen werden. Vor allem, wenn aus den letzten Jahren vom Verkäufer keine Werkstattrechnungen vorgelegt werden können, sollte auf das Gutachten zur Erlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bestanden werden. Dies ist das Moped-Äquivalent zur Hauptuntersuchung (HU) beim Auto. Doch auch ein solches Schriftstück ersetzt nicht die Probefahrt auf dem Motorroller.
Der Motor sollte rasch (möglichst auf den ersten Kick) anspringen und zumindest nach der Warmlaufzeit das Standgas halten, also nicht ausgehen. Schafft er das nicht, kann ein Problem mit dem Vergaser oder den Zylinderdichtungen vorliegen. Ein weiterer Hinweis auf Letzteres ist, wenn bei gerader Strecke die Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht wird. Während der Probefahrt sollte die Maschine warmgefahren werden. Kommt es dann zu Aussetzern, ist die Zündlanlage defekt, meist entweder die Zündspule oder die Zündkerze. Die elektrische Anlage (Licht, Blinker, Hupe) sollte auf Funktion und der Tank auf Rost geprüft werden. Wichtig sind auch Reifen, Lenkung (Spurtreue) und Bremsen. Ist es nicht möglich von 50 km/h innerhalb von 25 Metern zum Stillstand zu kommen, müssen Letztere erneuert werden.