Gute Ideen oder Konzepte für Geschäfte gelten als geistiges Eigentum und sollten, je nach Größenordnung der Idee, gegebenenfalls geschützt werden. Durch die Verbreitung im Internet kann dieser Aspekt zunehmend wichtiger werden für diejenigen, deren Ideen kapitalbildend sein dürften. Um im Falle eines Falles ausreichend Nachweise erbringen zu können, sollten sich Betroffene vorab umfassend informieren. Wer nicht ausreichend geschützt ist, hat unter Umständen das Nachsehen und kann rückwirkend selten zu seinem Recht kommen, wenn er nicht vorgesorgt hat. Grundsätzlich ist eine Idee als solche nicht zu schützen, sondern lediglich die Form der Darstellung der Idee.
Inhalte, die sich in schriftlicher Form eines Manuskriptes oder auch einer Geschäftsidee als Konzept komprimiert zusammenfassen lassen, können gegen eine Gebühr von einem spezialisierten Fachmann beglaubigt werden. Dies erweist sich auch im Bereich der Musik oder bei Programmentwicklern als nützlich. Diese Urkunde dient demjenigen, der den Inhalt erdacht hat, als Sicherheit vor inhaltlichem Diebstahl. Auch das Hinterlegen bei einer entsprechenden Kanzlei kann als kostengünstige Alternative angesehen werden und sollte als mögliche Variante vor der Veröffentlichung in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, kann bei entsprechender Größenordnung der Idee die Eintragung bei dem dafür zuständigen Amt einleiten. Dies sollte nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es sich um zukünftige Markennamen handelt, die neu ins Leben gerufen werden sollen oder aber auch Künstlernamen betreffen, die für öffentliche Auftritte benutzt werden. Allerdings erweist sich dieser Schritt hauptsächöich bei technischen Neuerungen als notwendig. Ist ein gravierender finanzieller Gewinn zu erwarten, sollten Betroffene, die ihre Ideen oder Eingebungen schützen lassen wollen, unbedingt auf einen spezialisierten Rechtsbeistand zurückgreifen. Ansonsten können Ideen im herkömmlichen Sinne nicht geschützt werden, sondern lediglich in Form eines Aufsatzes unter juristischen Schutz gestellt werden. Greifen andere die Idee inhaltlich auf, so ist dieses nicht strafbar und gilt als legitim.